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   VGH Bayern, 20.03.1991 - 1 CS 91.493   

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https://dejure.org/1991,7040
VGH Bayern, 20.03.1991 - 1 CS 91.493 (https://dejure.org/1991,7040)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.03.1991 - 1 CS 91.493 (https://dejure.org/1991,7040)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. März 1991 - 1 CS 91.493 (https://dejure.org/1991,7040)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 29; WoBauErlG § 10

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 275
  • BauR 1991, 587
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VG Düsseldorf, 14.12.2001 - 1 K 7978/99

    Rechtmäßigkeit der Wahl der Mitglieder in den Ausschüssen eines Stadtrates;

    vgl. BayVGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 4 B 91.2372 -, NVwZ-RR 1993, 267 ff.; Beschluss vom 21. September 1990 - 4 CE 90.2106 -, BayVBl. 1991, 630 (631).
  • OVG Saarland, 03.02.1992 - 2 W 35/91

    Prüfungsmaßstab bei Eilverfahren gegen Wohnbauvorhaben

    Trotz Anerkennung eines durch die Umkehrung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses unter ausschlaggebender Betonung des Allgemeinbelangs der Schaffung von Wohnraum gewandelten rechtlichen Ansatzes wird eine grundlegende Änderung des Maßstabs der gerichtlichen Prüfung im Vollziehungsaussetzungsverfahren von der Rechtsprechung allerdings teilweise abgelehnt (vgl. BayVGH, Beschluß vom 14.1.1991 - 14 CS 90.3166 -, BauR 1991, 182, und VGH BW, Beschluß vom 3.6.1991 - 8 S 1190/91 -, UPR 1991, 358 , die bei offener Rechtslage regelmäßig die Anordnung der aufschiebenden Wirkung als geboten ansehen; unentschieden insoweit BayVGH, Beschluß vom 20.3.1991 - 1 CS 91.493 -, BayVBl. 1991, 629).
  • VG München, 27.02.2008 - M 8 SN 08.411

    Einfügensgebot

    Verschiedentlich wird die Auffassung vertreten, wegen der durch § 212a Abs. 1 BauGB zum Ausdruck kommenden Wertung, dass nämlich ein Bauherr grundsätzlich eine Baugenehmigung trotz Einlegung eines Rechtsbehelfs ausnützen können darf, komme eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder einer Klage eines Nachbarn in der Regel nur in Betracht, wenn der Erfolg des Nachbarwiderspruchs wahrscheinlich sei (vgl. Kopp/Schenke a.a.O., § 80 RdNr. 114; BayVGH vom 20.3.1991 - 1 CS 91.493 - BauR 1991, 587 zum WoBauErlG).
  • VG München, 10.03.2008 - M 8 SN 08.664

    Einfügensgebot

    Verschiedentlich wird die Auffassung vertreten, wegen der durch § 212a Abs. 1 BauGB zum Ausdruck kommenden Wertung, dass nämlich ein Bauherr grundsätzlich eine Baugenehmigung trotz Einlegung eines Rechtsbehelfs ausnützen können darf, komme eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder einer Klage eines Nachbarn in der Regel nur in Betracht, wenn der Erfolg des Nachbarwiderspruchs wahrscheinlich sei (vgl. Kopp/Schenke a.a.O., § 80 RdNr. 114; BayVGH vom 20.3.1991 - 1 CS 91.493 - BauR 1991, 587 zum WoBauErlG).
  • VG München, 28.01.2008 - M 8 S 07.5836

    Nachbarantrag; Dacherneuerung eines grenzständigen Gebäudes; (kein)

    Verschiedentlich wird die Auffassung vertreten, wegen der durch § 212a Abs. 1 BauGB zum Ausdruck kommenden Wertung, dass nämlich ein Bauherr grundsätzlich eine Baugenehmigung trotz Einlegung eines Rechtsbehelfs ausnützen können darf, komme eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder einer Klage eines Nachbarn in der Regel nur in Betracht, wenn der Erfolg des Nachbarwiderspruchs wahrscheinlich sei (vgl. Kopp/Schenke a.a.O., § 80 RdNr. 114; BayVGH vom 20.3.1991 - 1 CS 91.493 - BauR 1991, 587 zum WoBauErlG).
  • VG München, 04.02.2008 - M 8 SN 08.218

    Nachbareilantrag; widersprüchliche Plandarstellungen

    Verschiedentlich wird die Auffassung vertreten, wegen der durch § 212a Abs. 1 BauGB zum Ausdruck kommenden Wertung, dass nämlich ein Bauherr grundsätzlich eine Baugenehmigung trotz Einlegung eines Rechtsbehelfs ausnützen können darf, komme eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder einer Klage eines Nachbarn in der Regel nur in Betracht, wenn der Erfolg des Nachbarwiderspruchs wahrscheinlich sei (vgl. Kopp/Schenke a.a.O., § 80 RdNr. 114; BayVGH vom 20.3.1991 - 1 CS 91.493 - BauR 1991, 587 zum WoBauErlG).
  • VG München, 13.10.2008 - M 8 SN 08.4620

    Eigentümer eines im Außenbereich gelegenen nicht privilegiert genutzten

    Verschiedentlich wird die Auffassung vertreten, wegen der durch § 212a Abs. 1 BauGB zum Ausdruck kommenden Wertung, dass nämlich ein Bauherr grundsätzlich eine Baugenehmigung trotz Einlegung eines Rechtsbehelfs ausnützen können darf, komme eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder einer Klage eines Nachbarn in der Regel nur in Betracht, wenn der Erfolg des Nachbarwiderspruchs wahrscheinlich sei (vgl. Kopp/Schenke a.a.O., § 80 RdNr. 114; BayVGH vom 20.3.1991 - 1 CS 91.493 - BauR 1991, 587 zum WoBauErlG).
  • VG München, 28.01.2008 - M 8 S 07.5880

    Nachbarantrag; Dacherneuerung; Gebot der Rücksichtnahme; Abweichung;

    Verschiedentlich wird die Auffassung vertreten, wegen der durch § 212a Abs. 1 BauGB zum Ausdruck kommenden Wertung, dass nämlich ein Bauherr grundsätzlich eine Baugenehmigung trotz Einlegung eines Rechtsbehelfs ausnützen können darf, komme eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder einer Klage eines Nachbarn in der Regel nur in Betracht, wenn der Erfolg des Nachbarwiderspruchs wahrscheinlich sei (vgl. Kopp/Schenke a.a.O., § 80 RdNr. 114; BayVGH vom 20.3.1991 - 1 CS 91.493 - BauR 1991, 587 zum WoBauErlG).
  • VG München, 21.02.2008 - M 8 SN 08.106

    Keine planungsrechtliche Relevanz eines Carports (2 Stellplätze) und einer

    Verschiedentlich wird die Auffassung vertreten, wegen der durch § 212a Abs. 1 BauGB zum Ausdruck kommenden Wertung, dass nämlich ein Bauherr grundsätzlich eine Baugenehmigung trotz Einlegung eines Rechtsbehelfs ausnützen können darf, komme eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder einer Klage eines Nachbarn in der Regel nur in Betracht, wenn der Erfolg des Nachbarwiderspruchs wahrscheinlich sei (vgl. Kopp/Schenke a.a.O., § 80 RdNr. 114; BayVGH vom 20.3.1991 - 1 CS 91.493 - BauR 1991, 587 zum WoBauErlG).
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